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Steuerzahlung

Gefragt am 19.01.2022
15:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 522

 

ch habe im Oktober 2017 23,5 % meiner 25 % Anteile (GbR) an einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb verkauft. Leider ist der Käufer nachdem er bezahlt hat abgetaucht und hat bisher keine Steuerklärung abgegeben. Das Finanzamt hat das mehrfach angemahnt , hat aber letztlich im April 2021 wohl eine Steuerschätzung vorgenommen. Mein Steuerbescheid aus nicht selbstständiger Arbeit wurde jedenfalls geändert und mir ein Gewinn von 1000,- Euro zugeschlagen.
Nun ist es aber so, ich müsste ja den Veräusserungsgewinn aus dem Jahr 2017 versteuern. Den kenne ich ja aber erst nach Vorlage der Bilanz zum 31.12.2017. Und da ist genau das Problem. Ich möchte schon wegen der Zinsen des Finanzamtes nicht ewig darauf warten bis diese vielleicht irgend wann einmal vorliegt.
Was würden sie vorschlagen, kann man dem Finanzamt schon einmal eine Abschlagszahlung anbieten ? Ich möchte mich ja auch nicht der Steuerhinterziehung schuldig machen.
Der von mir beauftragte Anwalt sagt ich kann den Käufer nicht dazu zwingen die Bilanz endlich fertig zu stellen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.01.2022
15:34 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 19.01.2022
16:49 Uhr

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Beantwortet am 19.01.2022 16:49 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 522

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Einschätzung geben.

Zunächst einmal muss man sagen, dass dieser Fall nicht alltäglich ist. In der Regel werden die Besteuerungsgrundlagen dann, wie offensichtlich auch geschehen, geschätzt. Allerdings ist der Veräußerungsvorgang offensichtlich nicht erfasst, so dass der auf Sie entfallende Gewinnanteil evtl ...



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