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Steuervorteil einer Hochzeit optimal nutzen bei Bezug von Elterngeld

Gefragt am 05.07.2013
09:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2589

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen. Meine Freundin und ich haben am 16.03.2013 unser erstes Kind bekommen. Meine Freundin hat 12 Monate Elternzeit genommen und bezieht für diesen Zeitraum Elterngeld. Ich werde dieses Jahr einen Monat Elternzeit und Anfang 2014 den zweiten Monat Elternzeit nehmen. Auch ich beziehe in diesen beiden Monaten Elterngeld. Im Anschluss an die Elternzeit wird meine Freundin in Teilzeit 20h die Woche arbeiten.

• Aktueller Verdienst Ich: ca. 63.000 EUR brutto/Jahr
• Aktueller Verdienst Freundin: ca. 45.000 EUR brutto/Jahr (40h/Woche)
• Geburtstermin: 16. März 2013
• Elternzeit geplant Ich: 2 Monate (September – Oktober 2013 und Februar - März 2014))
• Elternzeit Freundin: 12 Monate (März 2013 – März 2014)
• beide haben einen Riester Bausparvertrag, keine Zusatzeinkommen.
• Das Sorgerecht ist geteilt. Gemeinsamer Haushalt.
• Meine Freundin ist in einer gesetzlichen KV, ich in einer PKV

Frage:
Wir wollen heiraten. Wir fragen uns nun wann nun aus steuerlicher Sicht der beste Zeitpunkt für die Hochzeit ist?! noch im Jahr 2013 oder erst 2014?! Wie wirkt sich eine Hochzeit auf das Elterngeld bzw. auf Steuernachzahlungen aus?!

Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Informationen gegeben. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.07.2013
09:18 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 05.07.2013
09:45 Uhr

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Beantwortet am 05.07.2013 09:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2589

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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