Steuervorrauszahlung
Gefragt am 27.12.201123:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3948
Hallo,
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich habe für die Steuerklärung 2010 Aufschub bis 31.12.2011 vom Finanzamt erhalten. Nach Eingabe aller Daten bei Steuerfuchs müssen meine Frau und ich mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen durch die Steuerklassen 3/5 und Elterngeld im Jahr 2010.
Laut Programm muss ich mit einer Nachzahlung in Höhe von 1850 Euro rechnen, meine Frau dagegen bekommt einen Betrag in Höhe von 1200 erstattet ( definitive Nachzahlung 650 Euro ) Bei der Zusammenveranlagung müssen wir mit 831 Euro Nachzahlung rechnen.
Hier jetzt meine Frage:
Muss ich/wir trotz Abgabe der Steuererklärung zum 31.12.2011 zu der Nachzahlung auch noch die Steuervorrauszahlung für dass ganze Jahr 2011 leisten ?
Ist es günstiger hier die Zusammenveranlagung zu wählen um die Steuervorrauszahlung geringer zu halten ?
Wie hoch kann in diesem Fall die Steuervorrauszahlung sein für mich bzw. bei Zusammenveranlagung für uns beide ?
Für dass Jahr 2011 wurden die Steuerklassen ab 01.04 wieder auf 4/4 geändert
23:30 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Wenn Sie, was ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung annehme, nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen, werden Sie mit keiner Vorauszahlung für das Jahr 2011 rechnen müssen ...
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