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Steuernachzahlung bei Einspruch

Gefragt am 12.07.2016
18:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1931

 

Hallo, ich habe meinen Steuerbescheid (freiwillig Abgebender ) bekommen und muss 351 € Lohnsteuer nachzahlen. Leider sind die Daten vom Finanzamt korrekt. Dies hab ich mit einem Lohnsteuerrechner berechnet. Muss ich, wenn ich die Steuererklärung (freiwillig) zurück ziehe die Steuern trotzdem nachzahlen oder ist das damit hinfällig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.07.2016
18:56 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 12.07.2016
19:27 Uhr

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Beantwortet am 12.07.2016 19:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1931

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können Sie die Abgabe der Erklärung durch einen Einspruch zurücknehmen ...



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