Steuerliche Absetzbarkeit von Notar- und Grundbuchkosten im Zshg mit Schenkung
Gefragt am 22.04.201713:53 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2026
Ich habe im Jahr 2015 eine Immobilienschenkung von meinen Großeltern bekommen.
Die Notar- und Grundbuchkosten trug ich mit Ausnahme der Kosten für die Löschung der noch eingetragenen Grundschulden selbst. Die kosten für die Löschung beliefen sich auf ein paar hundert euro und wurden vom Schenker getragen, die restlichen Kosten beliefen sich auf insgesamt ca. 4200 Euro und wurden von mir in vollem Umfang getragen.
Diese Kosten fielen ausschließlich im Jahr 2015 an.
In der Schenkung wurde außerdem ein Niesbrauchsvorbehalt bis zum 31.12.2015 vereinbar.
Ist es für mich möglich, die von mir in vollem Umfang getragenen Notar- und Grundbuchkosten aus dem Jahr 2015 für das Steuerjahr 2016 oder noch später folgenden Jahren steuerlich mindernd in der Einkommensteuererklärung (2016 und/oder folgende) geltend zu machen?
13:53 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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Kommentiert am 24.04.2017 11:22:52 Uhr
Also: Ursprüngliche Herstellungs-/Anschaffungskosten + nachtr. Anschaffungskosten 4200 € = neue AfA-Bemessungsgrundlage für Abschreibung ab 2015.