Steuerberechnung Berufsunfähigkeitsversicherung Leistung zusätzlich zum Gehalt
Gefragt am 22.06.202110:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 904
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war Beamter und bin Dienstunfähig aus dem Amt entlassen worden (Beamter auf Probe). Ich hatte zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 750,- € abgeschlossen und bekomme diese seit meiner anerkannten Dienstunfähigkeit und Entlassung als Leistung ausgezahlt.
Mittlerweile arbeite ich in einem Angestelltenverhältnis und verdiene ca. 1.600 € netto im Monat.
Muss ich die 750,- € meiner privaten BUV, die ich monatlich "dazuverdiene" nochmal separat versteuern? Mit welchen Abzügen muss ich rechnen?
10:58 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Die Leistungen einer privaten BU-Rente unterliegen im Rahmen des § 22 EStG mit dem Ertragsanteil der Besteuerung. Der Ertragsanteil hängt vom Alter zu Beginn der Rente ab. Bei einem Fünfzigjährigen beträgt der Anteil z.B. 30%. Das heißt es wären 30% von 750 EUR steuerpflichtig. Die Steuer darauf bestimmt sich nach den Gesamteinkünften bzw ...
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