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Steuer für das Steuerjahr 2016 auch noch später abgeben ?

Gefragt am 27.11.2021
15:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 660

 

Ich hatte im Jahr 2016 einen Freibetrag für Werbungskosten auf der Lohnesteuerkarte eingetragen. Bisher habe ich keine Steuererklärung gemacht, bzw. abgegeben. Kann ich jetzt noch, die Steuererklärung 2016 in diesem Jahr oder in 2022 abgeben? Ich wurde vom Finanzamt bis jetzt noch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Ich möchte die Erklärung aber ( freiwillig )abgeben da ich mir einen Vorteil davon verspreche.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.11.2021
15:46 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.11.2021
19:17 Uhr

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Beantwortet am 27.11.2021 19:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 660

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage!

Aufgrund des eingetragenen Freibetrages sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 46 Abs. 2 Nr ...



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