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Steuer aus Grundstücksverkauf

Gefragt am 09.05.2014
12:34 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3465

 

Guten Tag,
mein Bruder und ich haben 1985 ein landwirtschaftliches Grundstück zu gleichen Teilen geerbt, welches bis heute auf Erbengemeinschaft läuft und von uns landwirtschaftlich genutzt wurde.
2001 wurde das Grundstück gewerblich erschlossen und wir haben bis jetzt 18 TEUR Erschliessungskosten bezahlt.
Nun können wir das Grundstück für 80 TEUR verkaufen, d.h. 40 TEUR Einnahmen für jeden von uns. Das Grundstück stammt von unseren Vorfahren und wurde jeweils weiter vererbt.
Müssen wir hier für dies Einnahmen Steuern abführen?
Gibt es Freigrenzen?
Bei Steuerpflicht, wie lautet die gesetzliche Grundlage und wie ist am besten vorzugehen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.05.2014
12:34 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 09.05.2014
15:16 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.05.2014 15:16 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3465

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

um die Frage zu beantworten, ob und wie der Verkauf des Grundstückes zu versteuern ist, muss geklärt werden, ob und ggf. welche Grundstücksgeschäfte Sie und Ihr Bruder in den vergangenen Jahren getätigt haben.

Sofern Sie in den letzten Jahren Grundstücksgeschäfte getätigt haben, könnte es zu der Annahme kommen, dass Sie sogenannten \"gewerblichen Grundstückshandel\" betreiben. Hier würde dann neben der Einkommensteuer auch eine Versteuerung mit Gewerbesteuer entstehen.

Als Hinweis für einen \"gewerblichen Grundstückshandel\" hat der Bundesfinanzhof schon in mehreren Urteilen die Durchführung von Erschliessungsmassnahmen durch den Verkäufer gesehen ...



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