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Selbst genutztes Gebäudedenkmal

Gefragt am 21.05.2010
07:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3408

 

Guten Morgen,

ich schreibe in 2009 im 10. Jahr mit ca. 40.000€ jährlich (10%) eine Immobilie als selbst genutztes Wohneigentum im Bereich Sonderausgaben ab, weil sie auch selbst bewohnt wird. In GSE habe ich als frei beruflich Tätiger 46% der Zinsen, ca 10.000 €, als Raumkosten für diese Tätigkeit angesetzt.

Ist die Information richtig, dass ich mit der Ansetzung der Zinsen und Betriebskosten in GSE Betriebsvermögen gebildet habe, das ich nach dem jetzt durchgeführten Verkauf des Hauses versteuern muss, obwohl ich dachte, im Bereich Sonderausgaben persönliche Kosten geltend gemacht zu haben?

Ist damit die einzige Rettung, das Betriebsvermögen auf ein neues Gebäude zu übertragen? Hätte - wenn es so ist, das zu versteuerndes Betiebsvermögen entstanden ist - nicht das Finanzamt darauf hinweisen müssen, dass die Abschreibung nicht als selbst genutztes Wohneigentum deklariert werden dürfte?

Vielen Dank im voraus,
mit freundlichem Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.05.2010
07:36 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 21.05.2010
11:08 Uhr

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Beantwortet am 21.05.2010 11:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3408

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vo dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben hier wohl die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG in Anspruch genommen und zwar in voller Höhe auf Grund der Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken.

Andererseits haben Sie aber das Objekt zu 46% für eigenberufliche Zwecke genutzt, sodass hier das Wirtschaftsgut "notwendiges Betriebsvermögen" in Höhe von 46% entstanden ist ...



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