Schulgeld oder Ausbildungskosten?
Gefragt am 12.06.201311:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2344
Guten Tag,
Guten Tag,
meine Tochter nach Abschluss ihren Abi, hat von 18.09.2011 bis 17.06.2012 einen Sprachkurs in einer Schule \\\"Kings Colleges\\\" in London gemacht (21 Std/Wo). Am Ende hat sie einen Certificate \\\"International Diploma Intensive Year\\\" und \\\"Diploma of English at Kings London\\\" erhalten. Meine Frage, ob ich die Kosten für diesen Sprachkurs, die sich aus:
Diploma of English
Einschreibegebühr:
Wohnheim ohne Verpflegung:
Flughafentransfer zusammensetzen,
als Schulgeld gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EstG als Sonderausgabe (Einspruch auf Kindergeld habe ich und ich wohne in Schleswig-Holstein) oder als außergewöhnliche Belastungen gem. §33a Abs. 2 EstG ? Oder git es noch einen anderen Weg?
Vieken Dank
11:23 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Berücksichtigung als Schulgeld ist nicht möglich, da die Schule zu einem durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Bildungsabschluss führen muß, der mit deutschen Schulabschlüssen vergleichbar ist. Hier liegt aber kein Schulabschluss vor, sondern eine Sprachweiterbildung ...
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