Schuldzinsabzug erhalten - Gestaltungsmissbrauch
Gefragt am 10.05.201118:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3568
Schuldzinsabzug erhalten - Gestaltungsmissbrauch
Ausgangssituation:
Zwei bestehende Hypothekendarlehen, besichert mit einer Immobilie im Privatbesitz.
Für eines dieser Darlehen ist der Schuldzinsenabzug (nachträgliche Werbungskosten) aus früherem, nicht mehr bestehenden Geschäftsbetrieb vom FA anerkannt.
Überlegung:
Verkauf der zur Darlehenssicherung eingesetzten Immobilie
-Tilgung des Hypothekendarlehens für das kein Schuldzinsenabzug anerkannt ist.
-Zeitweiliger Sicherungsaustausch für das Hypothekendarlehen für das der Schuldzinsenabzug anerkannt ist durch Spareinlage/Bausparvertrag aus dem Verkaufserlös der Immobilie unter Weiterzahlung der Zins- und Tilgungsrate.
Neuerwerb Immobilie:
Nach 2 - 3 Jahren, Erwerb einer neuen Immobilie und Verwendung als Sicherheit für das noch bestehende Darlehen. Prolongation über Bausparvertrag.
Begründung für FA:
Ersparnis Vorfälligkeitsentschädigung
Günstigere Anschlussfinanzierung durch Bausparvertrag
Zinseinnahmen während Wartezeit
Vorteil:
Schuldzinsabzug bleibt erhalten
Fragen:
Besteht bei Umsetzung die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs und dadurch der Verlust der Schuldzinsabzugsmöglichkeit?
Falls ja, welche Alternative gäbe es um den Schuldzinsabzug zu erhalten?
18:12 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Für die Beurteilung, ob Zinsaufwendungen steuerlich abzugsfähig sind, ist allein maßgeblich, wofür das Darlehen verwendet wird ...
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