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rückwirkende Steuerrückzahlung

Gefragt am 21.08.2009
15:34 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3565

 

Guten Tag,
ich arbeite seit Juli 2006 bei einer Botschaft in Bonn,hier als Ortskraft bzw. Chauffeur des Generalkonsuls. Nach meinem Arbeitsantritt wendete ich mich an das Finanzamt bzgl. der Lohnsteuerzahlungen.Im September 2006 bekam ich zuerst einen Vorauszahlungsbescheid mit einer bestimmten Summe, eine Woche später dann eine erneute Aufstellung mit 0,00€, also (nach tel. Rücksprache) Steuerbefreit.
Gestern bekam ich nun Post vom FA mit dem Bescheid für die Einkommenssteuer und eine Gesamtzahlung über 3.119,85€ (rückwirkend). Meine Frage: Ist das FA berechtigt, nach dem Bescheid von 2006, nun eine solche Forderung zu stellen? Was kann man hier tun?
Über eine baldige Nachricht wäre ich sehr dankbar!
Freundliche Grüße,
Stephan K.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.08.2009
15:34 Uhr
 Ginster Frank Ginster Frank Beantwortet am 21.08.2009
16:25 Uhr

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Beantwortet am 21.08.2009 16:25 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3565

Antwort von Ginster Frank (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Herr,

aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tatsächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.

Ein Vorauszahlungsbescheid dient dazu, unterjährig das Steueraufkommen zu sichern. Vorauszahlungen werden immer dann geleistet, sofern z ...



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