rückwirkende Steuerrückzahlung
Gefragt am 21.08.200915:34 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3565
Guten Tag,
ich arbeite seit Juli 2006 bei einer Botschaft in Bonn,hier als Ortskraft bzw. Chauffeur des Generalkonsuls. Nach meinem Arbeitsantritt wendete ich mich an das Finanzamt bzgl. der Lohnsteuerzahlungen.Im September 2006 bekam ich zuerst einen Vorauszahlungsbescheid mit einer bestimmten Summe, eine Woche später dann eine erneute Aufstellung mit 0,00€, also (nach tel. Rücksprache) Steuerbefreit.
Gestern bekam ich nun Post vom FA mit dem Bescheid für die Einkommenssteuer und eine Gesamtzahlung über 3.119,85€ (rückwirkend). Meine Frage: Ist das FA berechtigt, nach dem Bescheid von 2006, nun eine solche Forderung zu stellen? Was kann man hier tun?
Über eine baldige Nachricht wäre ich sehr dankbar!
Freundliche Grüße,
Stephan K.
15:34 Uhr
Antwort von Ginster Frank (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Herr,
aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tatsächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.
Ein Vorauszahlungsbescheid dient dazu, unterjährig das Steueraufkommen zu sichern. Vorauszahlungen werden immer dann geleistet, sofern z ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 11 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!