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Rentenbesteuerung

Gefragt am 17.09.2009
13:49 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3468

 

Mein zu verstuernder Anteil der Rente plus Zusatzeinkommen liegt über dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro (Ehepaar). Wird für die Steuerberechnung der Grundfreibetrag von der zu versteuernden Summe abgezogen oder gilt bei Überschreitung des Freibetrages die gesamte Summe?
P. Ahrenholz

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.09.2009
13:49 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 17.09.2009
14:25 Uhr

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Beantwortet am 17.09.2009 14:25 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3468

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beanworten möchte:

Durch den Grundfreibetrag soll das notwendige Existenzminimum von der Steuer freigestellt werden und damit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen ...



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