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Reisekosten Inland für Unternehmer

Gefragt am 21.07.2023
17:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 339 | Bewertung 5/5

 

Ich bin Einzelunternehmer und habe ein Gewerbe. Im Betriebsvermögen ist ein Kleintransporter (Lkw). Da ich 2022 kein privates Auto hatte, fuhr ich mit dem Kleintransporter von meiner Wohnstätte an 175 Tagen zu meiner ersten Betriebsstätte, ein Büro. Der Kleintransporter wird zu 100% betrieblich genutzt und auch komplett abgesetzt.

1.) Kann ich die Fahrten zwischen Wohnort und 1. Betriebsstätte zusätzlich mit einer Kilometerpauschale absetzen?

2.) Setzt man diese dann bei der Steuererklärung in Anlage EÜR Zeile 86 ein?

3.) Ist das nur mit einem privaten Pkw, der unter 50% betrieblich genutzt wird möglich?


Besten Dank für eine Antwort
Frank S.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.07.2023
17:08 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.07.2023
17:18 Uhr

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Beantwortet am 21.07.2023 17:18 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 339 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Hallo!

Grundsätzlich dürfen Sie nur Kosten in Höhe der Entfernungspauschale absetzen (so wie ein Arbeitnehmer auch). Da bei Ihnen aber schon das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, machem Sie schon sämtliche Kosten für das Fahrzeug geltend ...



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