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prviate Rentenversicherung

Gefragt am 04.06.2012
14:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2582

 

Guten Tag, ich habe folgendes Problem:
Meine Steuererklärungen habe ich bisher immer selbst erstellt und von einem sehr guten Bekannten im Beratungscenter des Finanzamtes überprüfen lassen und dann engereicht. Aus ganz persönlichen Gründen habe ich in den Einkommensteuererklärungen 2006 und folgende Jahre eine nicht existente privat Rente erklärt aufgrund folgender Motivation:
Ich beziehe nur eine sehr kleine Rente aus der gestzlichen
Rentenversicherung und wollte ganz einfach vor meinem guten
Bekannten gut dastehen und weiter vermeiden, dass im Bekanntenkreis möglicherweise über meine Rentensituation
gesprochen wird.
Bisher hat von seiten des Finanzamtes niemand nach dieser Rente gefragt. Jetzt ist ein neuer und sehr akribischer Sachbearbeiter für mich zuständig und fordert einen Nachweis über die Höhe des Rentenbetrages.
Diesen Nachweis kann ich natürlich nicht erbringen und will
auch hier gar nichts verheimlichen. Fragen an Sie:
1. Habe ich gegen irgendwelche Gesetzte oder Verordnungen
verstossen. Eine Steuerhinterziehung liegt ja nicht vor,
nach dem ich mehr versteuert habe, als ich eigentlich
mußte, was sich in der Praxis jedoch bisher nicht ausge-
wirkt hat, nachdem das zu versteuernde Einkommen aufgrund
anderweitiger Verluste immer im Minus war.
2. Muß ich mit irgendwelchen Repressalien rechnen, z.B.
Steuerprüfung oder Steuerfahndung, nachdem die Sache
für die Steuerverwaltung möglicherweise nicht glaubhaft
ist.
3. Wie und was soll ich dem Finanzamt antworten.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.06.2012
14:52 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 04.06.2012
15:46 Uhr

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Beantwortet am 04.06.2012 15:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2582

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Sie haben eine nicht existente Rente erklärt und "versteuert". Kein anderer hat die steuerlichen Rentenzahlungen steuermindernd geltend gemacht.

Damit haben Sie steuerlich keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit begangen, da das gemeinsame Tatbestandmerkmal der Steuerverkürzung bzw ...



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