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Progressionsvorbehalt

Gefragt am 19.06.2013
09:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2779

 

Guten Morgen,

Gerne wuerde ich vorab ihnen meine Situation schildern:

Ich lebte mit meinen Mann bis zum 30.11.2012 raeumlich getrennt, mein Mann lebte in Spanien und hat auch dort gearbeitet. Ich lebte mit meiner Tochter in Deutschland und habe auch hier gearbeitet.

Von dem Finanzamt wurde ich mit der Steuerklasse 2 und dem vollem Kind versehen, da es fuer diese Situation keine andere Moeglichkeit gab.

Mein Mann hat in Spanien , wo es keine Steuerklassen gibt, den gesetzlich vorgesehenen Steuersatz bezahlt.

Nun war es so, dass wir bis auf eine handvoll Wochenenden jedes Wochenende, alle Brueckentage und Ferien miteinander verbracht haben, was bedeutet dass entweder mein Mann oder ich mit dem Flugzeug gefolgen sind.

Nun hat mein Mann zum 1.12.2012 eine Stelle hier in Deutschland aufgenommen und wir leben nun in einem Haushalt.

Die Steuererklaerung haben wir auch fleissig gemacht nur mit einem nicht gerechnet, mit den Progressionsvorbehalt.

Das Finanzamt moechte nun den Einkommenssteuerbescheid aus Spanien.

Nun zu meinen fragen:

Wenn der Progressionsvorbehahlt berechnet wird, koennen wir z.b. die doppelte Haushaltsfuehrung und die Ausgaben fuer die Fluege geltend machen?
Zum anderen, habe ich einen Zweitwohnsitz in Madrid, sprich ich bin dort immer noch gemeldet gewesen im vergangenen Jahr sowie meine Tochter. Da ich dort mit meinem Mann zusammen eine Wohnung angemietet habe.

Mein Mann hat seine Steuererklarung in Spanien ebenfalls gemacht. In Spanien ist dies jedoch anders geregelt als hier in Deutschland. Dort gibt es nur die moeglichkeit einer gemeinsamen oder getrennten Veranlagung, getrennt fuer die Singles und gemeinsam veranlagt fuer Ehepaare.

Da mein Mann und ich weiterhin ein Ehepaar waren bzw. sind hat mein Mann uns in Spanien gemeinsam veranlagt.

Frage ist nun, kann das deutsche Finanzamt damit ein Problem haben? Das Finanzamt hat mich mit 0 Euro gewertet, sprich als haette ich nicht gearbeitet. Ich wuerde mich freuen wenn Sie mir als bald antworten koennten, da die Situation sehr dringend ist.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.06.2013
09:00 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 19.06.2013
10:53 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 19.06.2013 10:53 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2779

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage
beantworten.

Grundsätzlich gelten Sie als in beiden Staaten ansässig, da Sie sowohl in Spanien als auch in Deutschland einen Wohnsitz haben (Art. 4 (1) DBA Deutschland/Spanien). Ihr Familienwohnsitz sprich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich aber weiterhin in Deutschland ...



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