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Private Kranken Versicherung

Gefragt am 22.02.2012
21:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3570

 

Hallo,

ich (seit 2010 freiberuflich tätig) bin aus Kostengründen bei meinem Vater in der Privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung mitversichert. Die Beiträge werden vom Konto meines Vaters abgebucht.
Jetzt (im Jahr 2012) hat die Krankenkasse meinem Vater die "Bescheinigung über gemeldete Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund" für das Jahr 2011 geschickt.
In der Bescheinigung ist exakt aufgelistet, wie viel Beitrag er für seine und für meine Person gezahlt hat.
Mein Vater hatte mir die Beiträge "ausgelegt". Dem Gesamtbetrag habe ich ihm nun auf sein Konto überwiesen (im Jahr 2012).

Die Frage lautet nun, darf ich in meiner Einkommensteuererklärung 2011 die Krankenkassenbeiträge von 2011 absetzen, oder geht das nicht, weil ich sie meinem Vater erst im Jahr 2012 überwiesen habe?
Wenn nein, darf ich die Beiträge dann in der Einkommensteuererklärung für 2012 verbuchen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.02.2012
21:25 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 23.02.2012
09:04 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.02.2012 09:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3570

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Grundsätzlich gilt bei Sonderausgaben das Abflussprinzip, d.h. Berücksichtigung erfolgt im dem Jahr, in dem der Abfluss erfolgte (§ 11 Abs ...



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