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Private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Gefragt am 26.01.2011
22:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5649

 

Guten Tag,

Ich habe 2009 ein gebrauchte Eigentumswohnung (2 Zimmer) gekauft zur Vermietung. Kaufpreis 65.000 EUR in einem Wohnkomplex mit 18 Einheiten (Lindau Bodensee). Die Wohnung wurde vor Einzug des Mieters renoviert (Boden abschleifen, Malerarbeiten, neue sanitäre Anlagen und eine Gaseinzeltherme).Innerhalb der ersten 3 Jahren nach Anschaffung wird dies ja als Erhaltungsaufwand bis 15 % der Anschaffungskosten akzeptiert. Nun stellt sich für mich die Frage wie rechne ich den Grund und Bodenwert aus dem Kaufpreis heraus und aus welchem Betrag werden die 15 % gerechnet. Dass der Grund und Bodenwert für die Errechnung der 15 % nicht zählen ist mir klar, aber wie sieht es mit den Anschaffungsnebenkosten aus gehören diese zur Berechnungsgrundlage? Die Grunderwerbsteuer wurde erst 2010 erhoben, kann ich diese auch erst 2010 steuerlich zu den Anschaffungsnebenkosten gerechnet werden ?

Schöne Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.01.2011
22:19 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 27.01.2011
08:59 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.01.2011 08:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5649

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die 15%-Grenze errechnet sich aus den Gebäudeanschaffungskosten, d.h. der Grund-und Bodenanteil ist aus den 65.000 Euro herauszurechnen. Für die Summe der Baumaßnahmen wird nur der Rechnungsnettobetrag, dies sind die getätigten Aufwendungen OHNE Umsatzsteuer, einbezogen. Normale Schönheitsreparaturen sind NICHT in die 15%-Grenze einzubeziehen, diese stellen immer sofort abzugsfähige Werbungskosten dar ...



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