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Private Pflegezusatzversicherung

Gefragt am 20.07.2015
12:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2343

 

Ich habe eine private Pflegezusatzversicherung. Wie kann ich diese bei der Einkommenssteuererklärung angeben? Stimmt es, dass dies für alle vor 1957 geborenen nicht möglich ist? Ich bin Jahrgang 1955.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.07.2015
12:10 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 20.07.2015
12:41 Uhr

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Beantwortet am 20.07.2015 12:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2343

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bis zum 31.12.2004 galt: Die Beiträge für Pflegezusatzversicherungen sind als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgehöchstsätze absetzbar; nach dem 31.12.1957 geborene erhalten hierfür einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von EUR 184 p.a.

Seit dem 1.1.2005 (Alterseinkünftegesetz, AltEinKG) gilt: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung inkl. Pflegezusatzversicherung sind im Rahmen des Sonderausgabenabzuges zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs ...



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