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Praxis im Gartenhaus

Gefragt am 07.10.2014
12:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5628

 

Arzt nutzt Gartenpavillon ohne Fundament im eigenen Garten (Anschaffungskosten 100.000 €) als Praxis.

1 Welche Nutzungsdauer ist für die Abschreibung anzusetzen(Gebäude/Gartenhaus)?

2 Welcher Entnahmewert ist anzusetzen wenn die Praxis nach 10 Jahren geschlossen wird?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.10.2014
12:23 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 07.10.2014
12:41 Uhr

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Beantwortet am 07.10.2014 12:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5628

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Einkommensteuererklärung)



sehr geehrter Fragesteller,

sehr ungewöhnlich ist ein Gartenpavillon im Wert
von EUR 100.000, der kein Fundament besitzt.

Sofern diese Anschaffungskosten aber unstreitig
sind, kann man über Abschreibung nachdenken.

Um die Nutzungsdauer zu ermitteln, muss die Bauweise
und Wetterbeständigkeit des Pavillon in Augenschein
genommen werden.

Evtl. hält das „Bauwerk“ ja nur noch 10 oder 12 Jahre und
könnte so steuersparend über diesen „kurzen“ Zeitraum
in der Praxis abgeschrieben werden ...



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