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Pendlerpauschale

Gefragt am 15.10.2009
17:29 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3398

 

Folgende Konstellation :
Mein Ehemann und ich arbeiten in demselben Betrieb. Wir haben jedoch unterschiedliche Arbeitszeiten. Fahren daher mit getrennten Fahrzeugen. Einfache Strecke 93 km ! Können wir BEIDE einen Freibetrag für die KM-Pauschale auf der Lohnsteuerkarte beantragen ? Wenn ja, in wlecher Höhe bei 140 Arbeitstagen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.10.2009
17:29 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 15.10.2009
17:40 Uhr

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Beantwortet am 15.10.2009 17:40 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3398

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ja, Sie können, jeder für sich die Entfernungspauschale geltend machen, die sich folgt errechnet:

93km x 0,30 x 140 Arbeitstage = 3 ...



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