Ordentliche Buchung der 1 Regel für mein PKW
Gefragt am 25.11.202017:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1075 | Bewertung 5/5
Ordentliche Buchung der 1% Regel für mein PKW
Ausgangssituation:
1. Bin Nebenberuflich Selbstständig
2. Habe 10.01.2018 ein PKW Gebraucht gekauft für Netto 31932,77€ gekauft. Also Vorsteuer ausbezahlt bekommen
3. Bruttolistenpreis ist 55400€
4. Ich nutze denn PKW ca. 20% Betrieblich und 80% Privat
Die Abschreibung vom Anlagenvermögen für 2018 sind ca. 6600€. Das verstehe ich und bekomme ich in meiner EÜR soweit hin.
Ich habe für 2018 folgende Werte für die Private Nutzung:
- Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer = 5318,40€ (Konto 8924 Private KFZ Nutzung 19%)
- Verw. Gegenst. a. U. o. Ust = 1329,60€ (Konto 8921)
- Umsatzsteuer auf die Private Nutzung = 1010,50€
- Geldkonto = 1800 Privatentnahme = 7658,50€
1. Frage: Ist die vorgestellte Buchung für meine Situation korrekt.
2. Die Private und Betriebliche Nutzung habe ich mit 20% / 80% selber abgeschätzt. Muss ich das jetzt entsprechend auch nachweisen?
3. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer richtet sich nach der Angabe der Nutzung oder? Also wenn ich 40% Betriebliche Nutzung hätte müsste ich weniger Umsatzsteuer zahlen oder?
Vielen dank für die Antworten im Voraus
17:46 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich müssten Sie für die Bewertung des privaten Nutzungsanteils sämtliche Kosten des Fahrzeugs aus dem Kalenderjahr berücksichtigen. Dazu gehören also neben der Abschreibung auch Kraftstoffkosten, Reparaturaufwand, Steuern und Versicherungen.
Diese Gesamtkosten des Jahres werden dann mit dem privaten Nutzungsanteil (Prozentwert) multipliziert ...
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