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Nutzung Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale bei ehrenamtlicher und freiberuflicher Tätigkeit

Gefragt am 19.04.2020
18:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1015

 

Ein Arbeitnehmer, der nebenberuflich als Freiberufler unterwegs ist und auch Aufwandsentschädigungen aus dem Ehrenamt erhält, möchte die optimale Nutzung der Freibeträge nutzen.

Dazu folgende Fragen:

1)
In der Abrechnung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird zwischen Fahrtkostenerstattung und Aufwandsentschädigung unterschieden. Der ehrenamtlich Tätige erhält in einem Jahr 1665€ Aufwandsentschädigung und 390€ Fahrtkostenerstattung, somit gesamt 2055€ für die ehrenamtliche Tätigkeit. Muss die Fahrtkostenerstattung auch in der Steuererklärung angegeben werden, da die Fahrtkosten aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit so oder so nicht abgesetzt werden könnten?

2)
Es gibt die Differenzierung zwischen 720€ Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale von 2400€. Angenommen der Arbeitnehmer hat 1665€ Aufwandsentschädigung (der Träger gibt die Nutzung der Übungsleiterpauschale an) und 1992€ Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit nach EÜR erhalten. Wie kann dieses am sinnvollsten eingetragen werden und ist eine Aufteilung auf die Pauschalen möglich?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.04.2020
18:16 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 20.04.2020
08:31 Uhr

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Beantwortet am 20.04.2020 08:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1015

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten,

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern lediglich eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht.

Zu 1)
Grundsätzlich sind beide erstatteten Beträge anzugeben ...



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