Nießbrauchsrecht
Gefragt am 21.04.202112:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 913
Guten Tag,
hier eine Ergänzung zu einer Frage.
Meine Mutter und ich haben das Nießbrauchsrecht vereinbart. Jetzt steht die Dachsanierung an. Kann ich, im Grundbuch stehend, die komplette Rechnung einreichen und wie viel % bekäme ich erstattet?
Hatte vergessen zu erwähnten, dass es keine Miteinnahmen gibt. Im Notarvertrag steht, dass ich größere Reparaturkosten übernehmen muss. Wenn nicht ich, kann meine Mutter die Rechnung absetzen?
Vielen Dank
Lorena Zils
12:09 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag,
in Ergänzung zu Ihrer vorhergehenden Frage möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Sofern keine Einkünfte aus der Immobilie erzielt werden, scheidet ein steuermindernder Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung aus. Allerdings könnten Lohnkosten von bis zu 6.000 EUR über den so genannten Handwerkerbonus (Handwerkerleistungen) nach § 35a EStG geltend gemacht werden, wenn die Aufwendungen im Haushalt (die Dachsanierung würde grundsätzlich dazu gehören) des Steuerpflichtigen erbracht werden ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!