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Nießbrauchsrecht

Gefragt am 21.04.2021
12:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 759

 

Guten Tag,
hier eine Ergänzung zu einer Frage.
Meine Mutter und ich haben das Nießbrauchsrecht vereinbart. Jetzt steht die Dachsanierung an. Kann ich, im Grundbuch stehend, die komplette Rechnung einreichen und wie viel % bekäme ich erstattet?
Hatte vergessen zu erwähnten, dass es keine Miteinnahmen gibt. Im Notarvertrag steht, dass ich größere Reparaturkosten übernehmen muss. Wenn nicht ich, kann meine Mutter die Rechnung absetzen?

Vielen Dank
Lorena Zils

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.04.2021
12:09 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.04.2021
12:35 Uhr

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Beantwortet am 21.04.2021 12:35 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 759

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

in Ergänzung zu Ihrer vorhergehenden Frage möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

Sofern keine Einkünfte aus der Immobilie erzielt werden, scheidet ein steuermindernder Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung aus. Allerdings könnten Lohnkosten von bis zu 6.000 EUR über den so genannten Handwerkerbonus (Handwerkerleistungen) nach § 35a EStG geltend gemacht werden, wenn die Aufwendungen im Haushalt (die Dachsanierung würde grundsätzlich dazu gehören) des Steuerpflichtigen erbracht werden ...



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