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Nießbrauch, dauernde Lasten, Sonderausgaben

Gefragt am 23.02.2010
19:30 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4344

 

Nießbrauch, dauernde Lasten, Sonderausgaben
Hallo,

ich habe 1999 von meinen Eltern ein Zweifamilienhaus übertragen bekommen. Meine Eltern haben sich ein lebenslängliches Wohnrecht für eine der beiden Wohnungen einräumen lassen. Dieses wird auch so ausgeübt. Das Wohnungsrecht ist laut notariellen Vertag schuldrechtlich unentgeltlich. Der Jahreswert des Rechts wird mit 6000 DM beziffert.

Zusätzlich zum Wohnhaus sind kleine landwirtschaftliche Flächen übertragen worden. Der Nießbrauch am Gesamtvertragsrecht beläuft sich lt. Vertrag auf 8400 DM.

Ich bezahle sämtliche Kosten für das Wohnhaus (Grundsteuern, Versicherung, Strom, Wasser, Müll, Heizung.....) und zusätzliche eine kleine Miete von ca. 200 € monatlich an meine Eltern!!! Die Mietzahlung erfolgt freiwillig und ist nicht im noteriellen Vertrag aufgenommen.

Wie kann ich die mir entstehenden Kosten beim Finanzamt geltend machen?

Kann ich die tatsächlichen Kosten ansetzen oder aber die 6000 DM (3067,75 €) pauschal ?

Wie wirken sich die Angaben dann für meine Eltern aus?

Vielen Dank für die Bemühungen

M.f.G.

H.B.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.02.2010
19:30 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 26.02.2010
10:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.02.2010 10:52 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4344

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Sie keine Mieteinnahmen erzielen, können Sie auch keine Aufwendungen steuerlich geltend machen ...



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