Negative Einkünfte aus vermietung eine Wohnung in Frankreich
Gefragt am 26.10.200911:17 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3862
Wir haben eine auch selbst genutzte Ferienwohnung in Frankreich. Aus Vermietung habe ich aufgrund von Renovierungskosten aber auch wegen Finanzierungskosten noch einen Verlust. Diesen habe ich bei meiner Einkommensteuererkärung angesetzt. Bisher wurde dieser im Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Seit 2008 wird er jedoch total nicht mehr berücksichtigt. Ist das rechtens.
11:17 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der negative Überschuss, also der Verlust aus Vermietung und Verpachtung der Ferienwohnung in Frankreich, ist im Rahmen des negativen Progressonsvorbehalts in Deutschland auf die deutschen Einkünfte, zu berücksichtigen ...
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