Nebeneinkünfte als Angestellter
Gefragt am 11.06.201301:05 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2651
Sehr geehrte Steuerexperten,
als Angestellt habe ich eine versicherungspflichtige, nichtselbständige Hauptbeschäftigung.
Momentan bin ich am Überlegen, mein Gehalt durch Zusatzarbeiten bei Veranstaltungen in der vom AG gelegentlich an Privatleute gemieteten Kantine als Aufsichtsperson/Hauswart etwas nachzubessern.
Der AG würde die Raumnutzung mit dem Mieter abrechnen, mit dem Aufsichtspersonal möchte aber nichts zu tun haben. Es handelt sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, eine Minijob-Lösung käme aber aus dem o.g. Grund leider nicht in Frage.
Für meine Tätigkeit würden mich der Mieter direkt bezahlen (im Durchschnitt ca. 100 € – 150 € im Monat) und ich müsste dieses Einkommen bei meiner Einkommenssteuererklärung am Jahresende berücksichtigen.
Kommt aber der Zusatzverdienst auf unser Familieneinkommen oben drauf gehe ich davon aus, lohnt sich der Aufwand wegen der Steuerlast nicht mehr.
Meine Frage:
Wäre es in diesem Fall möglich, die Steuer niedriger zu halten (z.B. durch Anmeldung als Gewerbe-/Freiberuf oder getrennten, niedrigeren Steuersatz nur für diese geringfügige Nebenbeschäftigung, abgekoppelt von unserem Familieneinkommen)?
VIELEN DANK
01:05 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Leider ist in Ihrem Fall eine solche Trennung nicht möglich. Aus steuerlicher Sicht erzielen Sie durch die Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung allerdings gesondert erklären müssen ...
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