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Nebenberufliche Tätigkeit für Universität

Gefragt am 07.06.2012
14:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3884 | Bewertung 5/5

 

Hallo,
ich habe im Juli 2011 - während einer einmonatigen Beschäftigungspause zwischen Elternzeit und Wiedereinstieg in den Beruf - einmalig einen Vortrag und ein kreatives Textkonzept für eine Universität gehalten, bzw. erstellt. Hierfür erhielt ich eine Summe von knapp 1000€. Handelt es sich hierbei nun um eine steuerfreie Einnahme nach §3 Nr. 26, oder wo muss ich diese Einnahmen eintragen?

Und wird als Nachweis ein Werkvertrag/Rechnung benötigt? Damals riet mir ein Bekannter bei der Rechnungsstellung zur Erwähnung, dass gemäß §19 UstG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Ist dieser Satz auf der Rechnung nun eher hinderlich?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.06.2012
14:35 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 07.06.2012
16:32 Uhr

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Beantwortet am 07.06.2012 16:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3884 | Bewertung 5/5

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Hallo Fragesteller,

der genannte § 3 Nr. 26 EinkStG trifft auf Sie wohl zu.
Und so sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von jährlich
EUR 2.100 steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie
eine Bescheinigung des Auftraggebers (der Universität)
vorlegen können, in der bescheinigt wird, dass Sie im Auftrag
der Universität tätig geworden sind.

Umsatzsteuerlich war dieses, meines Erachtens nach, ein einmaliger
Vorgang und führte somit zu keiner Unternehmereigenschaft, so
dass keine Rechnung mit Umsatzsteuerhinweis erstellt werden muss ...



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