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Nachträgliche Änderung rechtsbeständiger Steuerbescheide

Gefragt am 09.07.2012
20:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3596

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befand mich in den Jahren 2008 bis 2011 in beruflicher Weiterbildung. Meine durchgeführten Fahrten habe ich in den Lohnsteuererklärungen 2008 bis 2010 als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte angegeben. Ich mache meine Steuererklärungen selbst. In 2011 habe ich herausgefunden, dass ich diese Fahrten Fortbildungskosten hätte angeben können.

Ich habe bereits Kontakt zum FA aufgenommen mit der Bitte, die genannten Einkommensteuerbescheide nach S 173 AO zu ändern. Zur Zeit befinde ich mich in einem Einspruchsverfahren. Das Finanzamt lehnt eine solche nachträgliche Änderung nach § 173 AO natürlich ab.

Ist es möglich, dass die genannten Einkommensteuerbescheide nach § 173 AO doch noch geändert werden können? Gibt es evtl. eine andere Möglichkeit? Durfte das Finanzamt meine angegebenen Fahrtkosten überhaupt so anerkennen?

Zum Verständnis habe ich meinen Schriftverkehr mit dem Finanzamt beigefügt.

Vielen Dank schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Wernke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.07.2012
20:01 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 09.07.2012
22:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.07.2012 22:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3596

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Herr Wernke,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Leider kann ich Ihnen hinsichtlich einer Änderungsmöglichkeit nach § 173 AO keine Hoffnung auf Erfolg machen. Das Finanzamt hat ihnen im Schreiben vom 12.06 ...



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