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mit Italienbezug

Gefragt am 16.07.2010
16:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3988

 

Was ist für mich günstiger : getrennte oder gemeinsame Einkommenssteuerveranlagung? Wenn möglich mit Berechnungsformel. Ich bin verheiratet, Beamtin, 2 Kinder, Ehemann Italiener; leben alle gemeinsam in Deutschland;StKl 3; mein Ehemann hat kein Einkommen in Deutschland, aber in Italien ein kleines zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 10.863,- Euro pro Jahr; mein Jahres-Bruttoeinkommen beträgt 48.000,- Euro; mein zu versteuerndes Einkommen wurde auf 41.114 Euro (in 2008) festgesetzt; keine sonstigen Einkommen oder Vermögen; laut Auskunft Steuerbescheids (bei gemeinsamer Veranlagung) sei das italien.Einkommen meines Mannes mit in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen, obwohl auf dieses Einkommen in Italien noch Steuern abgeführt werden; auch wurde mir die Kirchensteuer und der Soli für meinen Mann nachberechnet, obwohl er in Italien Kirchensteuer zahlt; Steuerbescheid kann ich gerne nachreichen, falls nötig.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.07.2010
16:54 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 19.07.2010
09:01 Uhr

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Beantwortet am 19.07.2010 09:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3988

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihre Frage lässt sich verbindlich anhand Ihrer Angaben nicht beantworten.

Zunächst sind Sie und Ihr Ehemann in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da Sie in D einen Wohnsitz innehaben. Die unbschränkte Steuerplficht umfasst das sogenannte "Welteinkommen ...



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