mit Italienbezug
Gefragt am 16.07.201016:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3988
Was ist für mich günstiger : getrennte oder gemeinsame Einkommenssteuerveranlagung? Wenn möglich mit Berechnungsformel. Ich bin verheiratet, Beamtin, 2 Kinder, Ehemann Italiener; leben alle gemeinsam in Deutschland;StKl 3; mein Ehemann hat kein Einkommen in Deutschland, aber in Italien ein kleines zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 10.863,- Euro pro Jahr; mein Jahres-Bruttoeinkommen beträgt 48.000,- Euro; mein zu versteuerndes Einkommen wurde auf 41.114 Euro (in 2008) festgesetzt; keine sonstigen Einkommen oder Vermögen; laut Auskunft Steuerbescheids (bei gemeinsamer Veranlagung) sei das italien.Einkommen meines Mannes mit in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen, obwohl auf dieses Einkommen in Italien noch Steuern abgeführt werden; auch wurde mir die Kirchensteuer und der Soli für meinen Mann nachberechnet, obwohl er in Italien Kirchensteuer zahlt; Steuerbescheid kann ich gerne nachreichen, falls nötig.
16:54 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ihre Frage lässt sich verbindlich anhand Ihrer Angaben nicht beantworten.
Zunächst sind Sie und Ihr Ehemann in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da Sie in D einen Wohnsitz innehaben. Die unbschränkte Steuerplficht umfasst das sogenannte "Welteinkommen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 25 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!