Minderung Vorwegabzug
Gefragt am 22.11.201115:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4212
Hallo,
ich erhalte von meinem ehemaligen Arbeitgeber seit 2003 eine sog.
Versorgungsleistung, die monatlich ausgezahlt wird und voll
versteuert wird.(Lösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen, Vorruhestand, arbeitslos ohne Leistungsbezug).
Diese Leistung erhalte ich bis zum 60. Lebensjahr.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden seit meinem Ausscheiden nicht mehr geleistet.
In der jährlichen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
sind Eintragungen in Feld 3, 4 und 5 gemacht worden, sonst nichts.
Von diesem voll versteuerten Einkommen bezahle ich meine Krankenkassenbeiträge selbst. Das Finanzamt kürzt den Vorwegabzug nach §10 Abs.3 Nr.2 EStG. Ist da korrekt?
15:36 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem früheren Arbeitgeber Versorgungsbezüge erhalten.
Eine Kürzung des Vorwegabzugs wird dann vorgenommen, bei
a) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem ...
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