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Maklercourtage bei unbebautem Grundstück mit beabsichtigter Fremdvermietung

Gefragt am 15.02.2013
18:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2546

 

Hallo,

wir haben ein unbebautes Grundstück gekauft. Darauf werden wir dieses Jahr ein Einfamilienhaus errichten und bedingt durch die gute Lage soll es nach Abschluss der Bauarbeiten auch dieses Jahr noch vermietet werden und dient somit der Altersversorgung.

Meine Frage ist nun. Bei dem Kauf des unbebauten Grundstücks wurde auch eine Maklercourtage in Rechnung gestellt und auch von uns gezahlt. Wie können wir die Maklercourtage für das unbebaute Grundstück im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Diese waren notwendig zum Erwerb der künftigen Einnahmen. Abschreiben können wir diese Aufwendungen nicht, also müssten sie doch zu den sofort abzugsfähigen Anschaffungsnebenkosten zählen, oder? Wie können wir diese Kosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen?

Vielen Dank schon im Voraus.

Grüße von den Häuslebauern

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.02.2013
18:28 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 15.02.2013
18:38 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.02.2013 18:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2546

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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