KSO
Gefragt am 09.02.201111:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4039 | Bewertung 4.3/5
Bei einem Privatdarlehen wurde zunächst keine Tilgung u. Zinsen geleistet,Zinsen wurden dem Schuldbetrag hinzugerechnet.Sind die nicht geflossenen Zinsen dem FA trotzdem anzugeben oder erst wenn Zinsen gezahlt wurden?
11:22 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Nach § 11 Abs.1 Satz 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind ...
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