Krypto auf Margin Sonstiges Wirtschaftsgut oder Kapitalertragsteuer
Gefragt am 12.02.202212:03 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 773
Guten Tag,
es geht um die Besteuerungen von Krypto Transaktionen auf Margin.
Folgende Vorgehensweise:
- Ich deponiere einen Stablecoin wie USDC auf einem dezentralen Perpetual Trading Protokoll
wie z.B. https://dydx.exchange/
- Ich handele verschiedene Krypto-Währungen long / short auf Margin
Dafür bezahle ich Transaktionspreise und bezahle einen Zinssatz für den Margin-Kredit
- Verluste / Gewinne werden meiner USDC-Bilanz gutgeschrieben:
Handelt es sich in diesem Fall um den Handel von Krypto-Währungen, die mit einem Kredit bezahlt werden,
also versteuerbar als sonstiges Wirtschaftsgut ( Kauf einer Krpyto-Währung per Kredit )
oder
handelt es sich eher um den Handel einer Art von CFD, versteuert also im Rahmen der Kapitalerstragsteuer flat 25%+ Soli?
Wie gehe ich bei der Steuererklärung vor falls meine Frage bisher nicht eindeutig geregelt ist?
Kann ich meine Gewinne als sonstiges Wirtschaftsgut auch unter Inanspruchnahme der Spekulationsfrist versteuern?
12:03 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage teile ich Ihnen meine Einschätzung wie folgt mit.
Aus meiner Sicht erfolgt hier kein direkter Handel mit einem sonstigen Wirtschaftsgut, sondern es handelt sich eher um eine Art CFD-Handel.
Denn Sie kaufen und verkaufen ja nur indirekt die Kryptowährungen ...
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