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Kosten geltend machen

Gefragt am 05.11.2009
20:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3503

 

Jemand bekommt am 11.11.07 seinen Steuerbescheid und hat ihn erst mal zur Seite gelegt, da keine Zeit zu prüfen war und auf den ersten Blick die Erstattung positiv aussah. Am 02.12.07 hat die betreffene Person dann Zeit seine Steuer zu prüfen und stellt fest, das das Finanzamt von seinen Angaben abgewichen ist und es wurden Werbungskosten zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit in Höhe von 3960 € nicht berücksichtigt. Welche Möglichkeit hat die Person, die bisher noch nicht berücksichtigten Kosten anerkannt zu bekommen und bis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form muß diese gegenüber dem Finanzamt erfolgen? Und besteht die Möglichkeit auch nach einer ablehnenden Entscheidung des Finanzamtes auf Änderung der Einkommenssteuerveranlagung sein Anliegen durch zu gekommen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.11.2009
20:06 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 05.11.2009
22:01 Uhr

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Beantwortet am 05.11.2009 22:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3503

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die rechtliche Beurteilung von den Angaben im Sachverhalt abhängt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der rechtlichen Beurteilung zu beeinflussen.

Steuerbescheide werden nach Ablauf von 4 Wochen nach Bekanntgabe bestandskräftig und können dann nur noch bei Vorliegen der Voraussetzungen einschlägiger Korrekturnormen geändert werden ...



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