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Kosten für Zweitstudium absetzen

Gefragt am 04.10.2020
15:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 958

 

Meine Tochter befindet sich im Zweitstudium zum Master. Im Jahr 2019 hatte sie durch eine Tätigkeit als Werksstudentin 9.700 € Bruttoverdienst. Die von ihr getragenen Gebühren für das Zeitstudium betrugen in 2019 6.400 €. Diese Studiengebühren sind nach meinem Verständnis als Werbungskosten absetzbar. Jedoch führen diese aufgrund des geringen Einkommens in 2019 aber zu keinem Steuervorteil. Können die Studiengebühren auch in späteren Jahren mit höherem Einkommen noch steuerlich angesetzt werden? Was wäre dann zu tun?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.10.2020
15:01 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 04.10.2020
15:09 Uhr

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Beantwortet am 04.10.2020 15:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 958

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

Vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Grundsätzlich haben Sie Recht: die Kosten für das Zweitstudium sind als Werbungskosten abziehbar ...



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