Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Kosten für Familienheimfahrten in der Steuererklärung

Gefragt am 31.05.2020
14:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 974 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrter Steuerberater,
sehr geehrte Steuerberaterin,

ich habe eine Frage zu der Ansetzung von Kosten für Familienheimfahrten in der Steuererklärung.
Ich bin mir nicht einmal sicher ob es in meinem Fall überhaupt geht.
Zu meinem Fall/ meine Situation:

Ich wohne schon seit ca. 5 Jahren in einer Stadt in Bayern, weil ich hier arbeite.

Meine Eltern, Großeltern und Freunde leben aber noch in einer Stadt in NRW wo ich geboren und aufgewachsen bin.

Trotz der langen Zeit in Bayern habe ich hier noch nicht recht den sozialen Anschluss gefunden und da ich meine Familie und Freunde in NRW vermisse kommt es im Durchschnitt zu ca. 2 Familienheimfahrten im Monat. Die verständlicherweise ganz schön ins Geld gehen. Dies ist natürlich nur eine Durchschnittszahl mal sind es weniger, mal mehr Heimfahrten, weil Ostern oder Weihnachten ist. Momentan sind es wegen der Viruskrise deutlich weniger.

Nun ist die Frage wie kann ich das Finanzamt davon überzeugen, dass es wirklich Familienheimfahrten sind die ich steuerlich absetzen kann. Brauche ich davon eine schriftliche Bestätigungen von meinen Eltern, das ich zu dieser Zeit bei Ihnen war? Es gibt halt keine klassischen Kosten wie Mietkosten aus einem Mietvertrag den ich dem Finanzamt vorlegen könnte. Es sind halt die Eltern und Großeltern wo ich aufgewachsen bin und bis zu meinen Auszug aus beruflichen Gründen gelebt und gewohnt habe, und die mir natürlich keine Kosten in Rechnung stellen, wenn ich dort übernachte und mir meine Mutter ein Mittagessen kocht. Nur die Fahrt dorthin und zurück muss ich aus eigener Tasche zahlen und die schmerzen schon.

Manchmal fahre ich mit dem Bus, mal mit der Bahn, mal fliege ich und manchmal fahre ich auch mit dem eigenen Auto. (Übrigens mein Arbeitgeber zahlt nix) Ich denke der Nachweis mit dem Auto ist noch am schwierigsten, weil hier gibt es ja nur Tankquittungen und wenn ich irgendwo auf der Autobahn tanke kann das Finanzamt ja auch schnell sagen sie sind nicht zur Familie gefahren, sondern zum Freizeitpark in der nähe von Nürnberg. Verstehen Sie mein Problem?

Natürlich habe ich auch schon mal google gefragt aber irgendwie wird dort nie mein spezieller Fall erklärt. Immer geht es um einen steuerlichen Hauptwohnsitz und ob es überhaupt nach so vielen Jahren noch der Hauptwohnsitz ist. Naja das ist bei mir halt eine Frage der Definition. Ich wohne halt schon einige Jahre in Bayern zum arbeiten, aber die soziale Bindung habe ich immer noch an dem Wohnsitz meiner Eltern wo ich aufgewachsen bin und bis zum Auszug aus beruflichen Gründen gewohnt habe. Und aus diesem Grund gibt es halt nicht diesen „klassischen Wohnsitz“ mit Mietvertrag und Mietkosten, weil es halt meine Eltern sind, die dort in Ihrem Eigentum wohnen und ich dort natürlich nix bezahle außer den Fahrtkosten dorthin. Ich denke die Situation ist klar geworden.

Meine Frage ist: Wie setze ich die Kosten für diese Familienheimfahrten an und darf ich das in meinem Fall überhaupt. Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.05.2020
14:30 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 31.05.2020
19:53 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 31.05.2020 19:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 974 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung und unter Berückschtigung des gezahlten Honorars beantworten.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Familienheimfahrten bei Ihnen in der Konstellation steuerlich nicht angesetzt werden können ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Vielen Dank
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Vielen Dank Herr Christiansen. Ihre Antwort deckt sich mit meiner eigenen Recherche. Diese fachliche Bestätigung war deshalb sehr hilfreich für mich.
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Sehr



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung