Korrekte Angabe von Mieteinnahmen ohne Gewinnerzielung
Gefragt am 17.05.202101:25 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 916
Sehr geehrte Damen und Herren,
Letztes Jahr habe ich in meiner Einkommenssteuererklärung die Doppelte Haushaltsführung geltend gemacht, woraufhin vom Finanzamt eine prompte Prüfung erfolgt ist. Mein Beschäftigungsort ist als mein Zweitwohnsitz gemeldet. Es handelt sich bei der Wohnung um eine nichteheliche Berufstätigen-WG. Den Vermietern überweise ich monatlich die geforderte Gesamt-Warmmiete von 1.100 EUR und mein Mitbewohner entrichtet wiederum an mich 570 EUR Warmmiete. Die Differenz von 530 EUR bezahle ich also für meine berufsbedingte Zweitwohnung selbst. Nur diesen Differenzbetrag von 530 EUR habe ich in der Steuererklärung geltend gemacht und dafür entrichte ich auch ordnungsgemäß die Zweitwohnsitzsteuer. Schriftliche Mietverträge gibt es nicht.
Fragen:
1. Muss ich die Monatsmieten des Mitbewohners in meiner Steuererklärung angeben, obwohl es sich um keine Gewinnerzielung handelt? Wir teilen uns lediglich die Miete.
1.1 Sollte ich die Angaben doch noch machen müssen, stellt sich die Frage, ob ich im Nachgang die Steuererklärung von 2020 im Elster noch anpassen kann? Und wo muss ich das im Elster-Formular eintragen? Oder reicht es, den o.g. Umstand im Prosa-Text in einem Schreiben im Wege der Prüfung ans Finanzamt zu erläutern? Oder soll ich es komplett unkommentiert lassen?
2. Zudem vermiete ich eine Eigentumswohnung und habe mich bei den Mieteinnahmen um 500 EUR verrechnet. Wie soll ich damit umgehen? Die Steuererklärung aus 2020 korrigieren (falls möglich) oder in der Steuererklärung von 2021 korrigieren? Oder reicht es, den o.g. Umstand im Prosa-Text in einem Schreiben im Wege der Prüfung ans Finanzamt zu erläutern? Oder soll ich es komplett unkommentiert lassen?
Danke vorab für Ihre Unterstützung!
01:25 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Grundsätzlich wäre die Frage zu klären, ob Sie als (Unter-)Vermieter auftreten. Da Sie schreiben, dass es keine schriftlichen Mietverträge gibt (also auch nicht zwischen Ihnen und dem Hauptvermieter?) würde ich es vor dem Hintergrund nicht als Vermietung ansehen, sondern als WG ...
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