KM -Pauschale gekürzt?
Gefragt am 14.08.201321:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2456
Ist es rechtmäßig, dass das FA meine Reisekostenabrechnung ( über 10 Jahre nachgewiesene durchschnittliche 40.000 km p.a. Mit dem gleichen Fahrzeug ) nicht mehr mit 0\\\'30 € anerkennen muss? Kfz ist nun 13 jahre alt und wird ausschliesslich beruflich verwendet, zweitwagen fuer private belange vorhanden...führenzudem fahrtenbuch mit belegen Begründung des FA: kosten könnten in dieser höhe pauschal bei diesem Kfz nicht mehr geltend gemacht werden, da kein Restwert mehr vorhanden? Man hat mir auf nachverhandeln und veto meinerseits pauschal € 0\\\'22 angeboten.
Falls nein, welche Argumentation kann meinerseits geführt werden?
Danke
21:51 Uhr
Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre
Frage beantworten.
Die Fahrtkosten werden regelmäßig mit einem pauschalen Kilometersatz je gefahrenen Kilometer angesetzt. Die Kilometerpauschale beträgt bei einem Pkw höchstens 0,30 € je gefahrenen Kilometer (R 9.5 Abs.1 LStR) ...
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