Kindesunterhalt Ausland
Gefragt am 04.09.200913:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3558
Gibt es eine Möglichkeit den von D Nach Österreich gezahlten Kindesunterhalt in irgendeiner Form steuerlich geltend zu machen?
Informationen: Mein österr. Lebensgefährte bezahlt für zwei österr. Kinder (14 und fast 18 Jahre) Unterhalt. Solange er noch in Ö gewohnt hat bekam er von der Ö-Steuer den sog Unterhaltsabsetzbetrag für zahlende Väter erstattet (fester Satz pro Kind, insges über 700 Euro pro Jahr), da in Ö NUR ca 10% der Familienbeihilfe (enspricht Kindergeld) auf den Unterhalt angerechnet werden.
Jetzt arbeitet er in D. Jetzt kann er zwar theoretisch den halben Kinderfreibetrag "nutzen", bei einem Verdienst von gut 25000 Euro bringt das quasi NICHTS, da unser Finanzamt ihm das halbe österreichische Kindergeld anrechnen will. Ist diese Vorgehensweise korrekt so (obwohl ihm in Ö ja das halbe kindergeld nicht auf den Unterhalt angerechnet wird).
So würde er als unterhaltszahlender Vater innerhalb der EU keinerlei steuerliche Vergünstigungen erhalten??? Gibt es keine möglichkeiten das z.B. als Sonderausgaben geltend zu machen? (zum normalen Unterhalt kommen auch noch sonderforderungen wie Brille)
13:17 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich kann Ihnen da gar keine Hoffnung machen. Seit dem Jahr 1994 wird auch für Kinder , die nicht gem. § 1 Abs. 1 bis 3 EStG i. V. m. §§ 8, 9 AO in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ein Kinderfreibetrag gewährt ...
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