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Kindergeld als volle Steuersumme gegen Freibetrag

Gefragt am 10.11.2011
07:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4718

 

Ich habe meinen Einkommensteuerbescheid 2010 erhalten, diesen habe ich entsprechend hochgeladen.

Was ich nicht verstehe ich die Erklärung zum Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.

Mann rechnet mir vor (ich hatte bereits schriftlich Einspruch eingelegt und eine Dame vom Finanzamt rief mich zurück) dass aus dem hälftigen Kinderfreibetrag also 3504€ eine Steuerersparnis von mehr als dem theoretisch ausgezahlten Kindergeld in Höhe von entsteht (das ich nie Kindergeld bekommen habe, da ich nur Unterhalt zahle - hab ich Zähneknirschend mittlerweile ja auch schon irgendwie verstanden).

Nach Auskunft des Finanzamtes liegt mein Steuersatz bei ca. 21/22%, selbst wenn ich den Spitzensteuersatz hätte (was ich nunmal nicht habe) komme ich nicht auf 1104€ Steuer bei 3504€ Freibetrag...

Ich verstehe micht, warum das Finanzamt mir die 1104€ als volle Zahllast auf meine Einkommensteuer hinzurechnet. Wenn man das Kindergeld auf die Höhe des versteuernden EInkommen anrechnen würde, hätte ich das noch verstanden, aber so....

Vielleicht kann mir jemand das mal erklären, damit ich es wenigstens verstehen kann - oder mir jemand sagen wie ich dem Finanzamt einen evnetuellen Fehler erklären darf.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.11.2011
07:44 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 10.11.2011
09:20 Uhr

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Beantwortet am 10.11.2011 09:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4718

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihnen steht der hälftige Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag steuerlich zu ...



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