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Kindergeld - Unterbringung Pflegefamilie

Gefragt am 24.05.2011
14:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4208

 

Guten Tag, ich hatte mein Kind (15 J.) 2010 in einer Pflegefamilie im Rahmen einer Hilfemaßnahme vom Jugendamt von August bis Dezember untergebracht. Das Kind war nicht krank, ich hatte das Jugendamt um Hilfe gebeten (bin alleinerziehend). Während dieser Zeit habe ich das Kindergeld an das Jugendamt abführen müssen. Wie trage ich das in der Einkommenssteuererklärung ein, denn das Kindergeld wurde während dieser Zeit zwar an mich von der Kindergeldkasse gezahlt, ich habe es aber während dieser Zeit an das Jugendamt abführen müssen. Somit habe ich zwar Kindergeld erhalten, aber hatte Ausgaben in Höhe des Kindergeldes. Mein Kind war während der Zeit trotzdem nur bei bei mir gemeldet. Welche Angaben muss ich in der Steuererklärung wie machen, um keinen Fehler zu machen und keinen Ärger zu bekommen. Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.05.2011
14:45 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 24.05.2011
21:08 Uhr

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Beantwortet am 24.05.2011 21:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4208

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes wird durch die Freibeträge (Kinder-und Betreuungsfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld nach dem 10 ...



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