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Kapitalerträge

Gefragt am 13.02.2011
13:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3499

 

Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger (doppelte Haushaltsführung, kein Grenzgänger)und als Angestellter in Österreich bei einem österreichischen Unternehmen beschäftigt.

1. Muss ich aufgrund meines deutschen Akiendepots und erzielten Gewinnen(2010) von ca. 6.000 Euro (abzgl. Abgeltungssteuer)eine Steuererklärung für 2010 abgeben?

2. Kann ich den Sparerfreibetrag für meine deutschen Konten weiterhin in Anspruch nehmen?
(Meine Ehefrau und Kinder wohnen weiterhin in Deutschland)

3. Kann ich den (wahrscheinlichen) Verlust eines Genusscheins einer nicht börsennotierten AG, die am 28.12.10 Insolvenz angemeldet hat, steuerlich geltend machen?


Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.02.2011
13:17 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 13.02.2011
21:40 Uhr

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Beantwortet am 13.02.2011 21:40 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3499

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Herr Hartig,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Ich gehe bei Beeantwortung der Frage davon aus, daß Sie steuerlich weiterhin in Deutschland ansässig und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Durch die Abgeltungssteuer sind sämtliche steuerlichen Aspekte der Kapitaleinkünfte abgegolten, so daß Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgrund solcher Einkünfte verpflichtet sind ...



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