Kapitalerträge
Gefragt am 13.02.201113:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3667
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger (doppelte Haushaltsführung, kein Grenzgänger)und als Angestellter in Österreich bei einem österreichischen Unternehmen beschäftigt.
1. Muss ich aufgrund meines deutschen Akiendepots und erzielten Gewinnen(2010) von ca. 6.000 Euro (abzgl. Abgeltungssteuer)eine Steuererklärung für 2010 abgeben?
2. Kann ich den Sparerfreibetrag für meine deutschen Konten weiterhin in Anspruch nehmen?
(Meine Ehefrau und Kinder wohnen weiterhin in Deutschland)
3. Kann ich den (wahrscheinlichen) Verlust eines Genusscheins einer nicht börsennotierten AG, die am 28.12.10 Insolvenz angemeldet hat, steuerlich geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen
13:17 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Herr Hartig,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Ich gehe bei Beeantwortung der Frage davon aus, daß Sie steuerlich weiterhin in Deutschland ansässig und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Durch die Abgeltungssteuer sind sämtliche steuerlichen Aspekte der Kapitaleinkünfte abgegolten, so daß Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgrund solcher Einkünfte verpflichtet sind ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 31 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!