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Kapitaleinkünfte minderjähriger Kinder

Gefragt am 23.05.2020
10:54 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 882 | Bewertung 4.7/5

 

Ich kümmere mich als Großvater um die Steuerangelegenheiten meiner Tochter. Der Ehemann meiner Tochter (41) verstarb vor 2 Jahren plötzlich. Sie hat zwei Kinder (11 und 6). In 2019 flossen ihr und den Kindern als Erbengemeinschaft (50-25-25) aus Ansprüchen des Ehemannes Kapitaleinkünfte von rund 70.000 € zu. Es liegt bereits ein Feststellungsbescheid hierzu vor, auf die beiden Kinder entfallen logischerweise jeweils rund 17.500 €. Die überweisende Gesellschaft, eine GmbH, deren Gesellschafter der Verstorbene gewesen war, hatte bereits die volle Kapitalertragsteuer plus Soli auf den Gesamtbetrag abgezogen.
Frage: Da die Einkünfte über der Freigrenze von rund 9.300 € pro Kind liegen, muß jetzt für 2019 für jedes Kind eine eigene EkSt-Erklärung abgegeben werden, richtig? Die Kinder beziehen Halbwaisenrenten von je rund 1.000 € im Jahr, sind diese auch anzugeben? Bisher sind die Kinder bei der Mutter in einer BKK kostenlos Familien-krankenversichert. Welche Folgen ergeben sich diesbezüglich aufgrund dieser Kapitalerträge? Für das Kindergeld/Kinderfreibetrag sind soviel ich weiß, bei minderjährigen Kindern eigenen Einkünfte nicht von Belang, richtig? In welcher Höhe ist eine Steuerrückerstattung für die Kapitaleinkünfte der Kinder zu erwarten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.05.2020
10:54 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 23.05.2020
11:12 Uhr

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Beantwortet am 23.05.2020 11:12 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 882 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag,

es ist korrekt, dass jeweils eine Steuererklärung abgegeben werden muss bzw. abgegeben werden sollte, um zuviel gezahlte Steuern zurück zu erhalten. Neben der Anlage KAP ist auch die Anlage R für die Waisenrente auszufüllen ...



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