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Heizkosten

Gefragt am 07.07.2011
17:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4122 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine geschiedene Mutter 75 Jahre lebt alleine in meinen Elternhaus.
Als Hauptwohnsitz bin ich in meinem Elternhaus gemeldet.
Ich arbeite ca. 160 Km entfernt in einer anderen Stadt und wohne in einer Zweitwohnung und fahre alle zwei Wochen nach Hause um nach dem Rechten zu sehen.
Das Haus ist Eigentum meiner Mutter.
Sie bekommt nur eine kleine Rente von ca. 500,- Euro im Monat.
Ich zahle jedes Jahr die Kosten für die Heizung und das Heizöl für meine Mutter.
Meine Frage ist:
Kann ich die Heizkosten als außergewöhnliche Belastung oder als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, da ich dadurch meine Mutter finanziell unterstütze?
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.07.2011
17:58 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 08.07.2011
08:57 Uhr

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Beantwortet am 08.07.2011 08:57 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4122 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei der Unterstützung von Angehörigen macht es steuerlich einen großen Unterschied, ob es sich um "typische" Unterhaltsleistungen oder um "atypische" Unterstützungsleistungen in einer Notlage handelt:

Zu den "typischen" Unterhaltsleistungen zählt alles, was für den üblichen Lebensbedarf bestimmt ist: Dies sind

- Ernährung, Kleidung und Wohnung,

- Gegenstände zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse (z ...



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