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Heimfahrten und Pendeln auch nicht mehr absetzbar?

Gefragt am 18.12.2021
18:06 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 807

 

Guten Tag,

nach den Artikeln https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html und https://www.haufe.de/personal/entgelt/verwaltungsregeln-zur-doppelten-haushaltsfuehrung_78_533614.html scheine ich meine beruflich bedingte Zweitwohnung steuerlich ab diesem Jahr nicht mehr absetzen zu können, weil die Zweitwohnung 142 km einfache Fahrt und mehr als 1 Stunde Fahrzeit von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt ist. Die Hauptwohnung ist 591km von der 1. Tätigkeitsstätte und 566 km vom Zweitwohnsitz entfernt.
Meine Frage lautet, ob diese neue Regelung damit bedeutet, dass ich Heimfahrten und Fahrten von der Zweitwohnung zur 1. Tätigkeitsstätte auch nicht mehr absetzen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.12.2021
18:06 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 18.12.2021
20:17 Uhr

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Beantwortet am 18.12.2021 20:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 807

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Abend,

grundsätzlich gibt es in der Tat eine neue Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung. Danach stellt Ihre Zweitwohnung keine Zweitwohnung mehr im Sinne einer doppelten Haushaltsführung dar. Vielmehr handelt es sich in dem Sinne danach „nur“ noch um eine Zweitwohnung, die nicht mehr beruflich bedingt ist (jedenfalls nicht im Sinne der doppelten Haushaltsführung) ...



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