Haushaltshilfe - Haushaltsnahe Dienstleistung
Gefragt am 19.01.201112:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3508
Sehr geehrte Steuerberaterin,
sehr geehrter Steuerberater,
ich möchte eine Haushaltshilfe für diverse Arbeiten (Putzen, Bügeln) in meinem Haushalt beschäftigen. Ich habe bereits eine Anzeige in der örtlichen Zeitung aufgegeben. Es haben sich einige Haushaltshilfen gemeldet.
Ich möchte die Kosten der Haushaltshilfe absetzen. Es handelt sich um Haushaltshilfen mit denen ich direkt abrechne (Privatpersonen). Was muss ich dazu beachten um die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen zu können? Müssen die Haushaltshilfen (meist Hartz4) eine Rechnung an mich schreiben oder kann ich eine Art "Lohnschein" schreiben und das Geld in Bar übergeben? Was wäre die für mich am günstigsten und rechtliche korrekte Weise?
Vielen Dank
12:36 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte(r) Ratuschende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie eine Privat-Person, die zu keinem Dienstleistungsunternehmen gehört, für Ihren privaten Haushalt einstellen, liegt ein Arbeitsverhältnis vor: Sie sind Arbeitgeber, die Privatperson ist Arbeitnehmer ...
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