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häusl. Arbeitszimmer / Betriebsstätte

Gefragt am 05.02.2010
14:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3749 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich bin freie Journalistin und schreibe meine Artikel ausschließlich zuhause in einem Arbeitszimmer (eigenes, abgetrenntes Zimmer innerhalb der Wohnung).

Bisher habe ich in Miete gewohnt.

Nun habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft.

Auch hier habe ich ein seperates, abgetrenntes Zimmer als Arbeitszimmer (Schreibtisch, Stuhl, PC, Regale) eingerichtet. Auch hier ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit / die ausschließliche Betriebsstätte.

Frage:
Wo und wie kann ich was steuerlich geltend machen?
Afa (wie lange?)?

Danke & beste Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.02.2010
14:16 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 05.02.2010
14:50 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 05.02.2010 14:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3749 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Als freie Journalistin erzielen Sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 bs. 1 Ziff.1 EStG. Nach der Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr ...



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