häusl. Arbeitszimmer / Betriebsstätte
Gefragt am 05.02.201014:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3749 | Bewertung 5/5
Hallo,
ich bin freie Journalistin und schreibe meine Artikel ausschließlich zuhause in einem Arbeitszimmer (eigenes, abgetrenntes Zimmer innerhalb der Wohnung).
Bisher habe ich in Miete gewohnt.
Nun habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft.
Auch hier habe ich ein seperates, abgetrenntes Zimmer als Arbeitszimmer (Schreibtisch, Stuhl, PC, Regale) eingerichtet. Auch hier ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit / die ausschließliche Betriebsstätte.
Frage:
Wo und wie kann ich was steuerlich geltend machen?
Afa (wie lange?)?
Danke & beste Grüße
14:16 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Als freie Journalistin erzielen Sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 bs. 1 Ziff.1 EStG. Nach der Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr ...
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