Grundlage für 1 Prozent Pauschale Privatnutzung bei Mietfahrzeug
Gefragt am 14.07.202111:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 901 | Bewertung 5/5
Guten Tag,
ich bin Gesellschafter einer GmbH, die GmbH hat ein Fahrzeug gekauft, Anschaffung 60.000 EUR. Da ich das Fahrzeug auch privat nutze, zahle ich (schon lange) privat Steuern, per 1% Pauschale für Privatnutzung Firmenfahrzeug.
Nehmen wir an das Fahrzeug wird verkauft (an meine Partnerin), und sie vermietet es an meine Firma.
Frage 1: Muss ich dann auch weiterhin die 1% Pauschale versteuern? Ich gehe davon aus dass es so ist.
Frage 2: Welche "Anschaffungskosten" werden dann zugrunde gelegt? Der Verkaufspreis (der heute, da das Fahrzeug schon älter ist, bedeutend niedriger ist als der Neupreis), oder die monatlichen Mietkosten?
Frage 3: Werden Reparatur-, Betriebs- und Unterhaltskosten in die 1%-Pauschale aufgenommen oder nicht?
Vielen Dank!
P.S.: Ich gehe davon aus, dass diese Frage für Sie "aus dem Handgelenk" zu beantworten und ein Standardfall ist, daher der niedrige Einsatz.
11:00 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen folgende Auskünfte zu Ihren Fragen:
1) Da Sie das Fahrzeug dann weitehrhin auch privat nutzen, muss der geldwerte Vorteil auch weiterhin besteuert werden. Entweder über die 1%-Methode oder Sie führen ein "sauberes" Fahrtenbuch, um eine niedrige Privatnutzung darzulegen.
2) Maßgebend für die Bewertung bei der 1%-Methode ist der Bruttolistenpreis im Zeitraum der Erstzulassung des Fahrzeugs ...
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