Gewinnabzug durch Neukauf Paragraph 6 EStG
Gefragt am 09.03.201511:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2156
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung folgender Frage:
2012 habe ich (Freiberufler) ein Haus verkauft, dass zu 30% Betriebsvermögen war (8 Jahre im Besitz).
Im gleichen Jahr habe ich ein neues Haus gekauft, von dem 38% an privat (UST frei) vermietet sind - 62% sind eigengenutzt.
Von dem zu versteuernden Gewinn habe ich anteilmäßig (38%) nach §6 b des Kaufpreises vom Gewinn abgezogen.
Telefonisch wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dieser Abzug wäre nicht zulässig, da es sich
a) um Privatvermögen handelt.
b) ich nicht den Gewinn nach § 4 Absatz 1 oder § 5 ermittle, sondern nach §21
c) die veräußerten Wirtschaftsgüter NICHT zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben ( Abschreibung erfolgte über 8 Jahre).
Das neue Haus dient doch zu 38% dazu, steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen.
Diese Rücklage kann jeder bilden, der gem. Einnahmen-Überschussrechnung nach
§ 4 Absatz 3 EStG den Gewinn ermittelt.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
11:04 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung
der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine
individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann ...
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